Grundsätzliche Vertragsbedingungen für Leistungen der BAMA Bau GmbH.
Klare Vertragsgrundlagen schaffen Vertrauen. Deshalb sind die AGB transparent und direkt zugänglich eingebunden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der BAMA Bau GmbH und ihren Kunden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Unsere Angebote sind verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als freibleibend bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme in Textform, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Es gelten die im Angebot oder Vertrag ausgewiesenen Preise. Abschlagszahlungen können entsprechend dem vereinbarten Leistungsstand verlangt werden. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb der angegebenen Frist zahlbar.
Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt. Termine und Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers sowie unvorhersehbarer, nicht von uns zu vertretender Hindernisse.
Der Auftraggeber hat die für die Leistungsausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen und alle notwendigen Informationen, Zugänge und Freigaben bereitzustellen.
Nach Fertigstellung kann die Abnahme verlangt werden. Für Unternehmerkunden können ergänzend Regelungen der VOB/B wirksam vereinbart werden, sofern diese im konkreten Vertrag ordnungsgemäß einbezogen wurde.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die VOB/B wird nicht allein durch Veröffentlichung auf dieser Website Vertragsbestandteil. Ihre Einbeziehung erfolgt ausschließlich im jeweiligen Angebot oder Vertrag und setzt voraus, dass sie dem Vertragspartner vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Kaufleuten kann der gesetzlich zulässige Gerichtsstand vereinbart werden.